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News-Detail
von Christof Tittel

Das Jahr 2023 bringt einige Änderungen

Ein aufregendes und herausforderndes Jahr 2022 liegt hinter uns und mit Spannung blicken wir was das Jahr 2023 für uns alle bereithält. Einige Änderungen stehen bereits fest. Über diese möchten wir in der ersten News-Ausgabe im neuen Jahr, einen kleinen Überblick geben.

 

Kindergeld

Das Kindergeld steigt auf 250 € pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind zusätzlich 31 € und für das dritte Kind zusätzlich 25 € im Monat. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. 

 

Der Grundfreibetrag wird erhöht

Der Grundfreibetrag steigt von 10.348 € auf 10.908 €, Steuern müssen also erst ab 10.909 € gezahlt werden.

 

Steigende Krankenkassenbeiträge

Die Krankenkassenbeiträge werden für die Versicherten um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 %  angehoben. Bisher lagen diese im Schnitt bei 15,9 %. Grund dafür ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrages von 1,3 % auf 1,6 %. Die Besonderheit dabei ist, dass die Kassen in diesem Jahr ausnahmsweise nicht schriftlich darüber informieren müssen. Das Sonderkündigungsrecht der Beitragszahler bei Erhöhungen bleibt jedoch bestehen.

 

Neuerungen bei den Hinzuverdienstgrenzen

Positive Neuigkeiten für Betroffene gibt in Sachen Hinzuverdienstgrenze. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ab dem 1. Januar 2023 ersatzlos. Im Bereich der Altersrente kann nun uneingeschränkt hinzuverdient werden. Auch die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung werden zum Jahreswechsel angehoben. Die jährliche Grenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 2023, 17.823,75 €. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze doppelte so hoch, also bei 35.647,50 €.

 

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn sie einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Zu Kapitaleinkünften gehören etwa Zinsen und Dividenden. Ab 2023 erhöht sich der Freibetrag von 801 € auf 1000 € und bei zusammenveranlagten Ehegatten sogar von 1602 € auf 2000 €.

 

 

Sie haben Fragen zu den Änderungen und wie diese sich eventuell auf Ihren bestehenden Versicherungsschutz auswirken? Die Kundenberater der SüGa helfen Ihnen gern weiter.

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