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News-Detail
von Christof Tittel

Die Kfz-Wechselzeit steht vor der Tür

 

Es ist wieder soweit und Sie können Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30.11. optimieren und wechseln.
Es gibt sehr viele Indikatoren welche die Höhe des Zahlbeitrages beeinflussen. Ob es die Regionalklasse, die Einstufung der SF-Klasse, der Fahrerkreis, die Finanzierung, der nächtliche Abstellplatz des Fahrzeuges oder die Nutzung Ihres Fahrzeugs ist.


Wann macht der Wechsel Sinn und was gibt es zu beachten?

Wichtig ist nicht nur die Prämie im Blick zu haben. Auch der Leistungsumfang muss zur Situation passen.

 

Wichtige Leistungen

• Grobe Fahr¬lässig¬keit: In der Kaskoversicherung sollten grob fahr¬lässig verursachte Schäden mitversichert sein.


• Neuwert¬entschädigung: Der Kasko-Schutz sollte eine Entschädigung zum Neuwert mindestens innerhalb von
   zwölf Monaten vorsehen.


• Folgeschäden: Folgeschäden z.B. nach einem Kurzsschlusschaden an der Verkabelung oder eine Tierbiss sollten      
   mitversichert sein.


• Zusammenstoß mit Tieren: Der Schaden nach einem Zusammenstoß mit Tieren sollte für alle Tierarten gelten,
   nicht nur für[ Haarwild.


• Elektro- und Hybridfahrzeuge: Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sollten Sie einen Schutz wählen, der spezielle 
   Leistungen enthält, z.B. für Ladestation und Ladekabel, zusätzliche Kosten wie spezielle 
   Fahrzeugabstellungskosten oder eine Allgefahrendeckung für den Akku.


Optionale Leistungen

Rabattschutz

Mit dem Rabattschutz bleibt der Schadenfreiheitsrabatt auch dann erhalten, wenn es zu einem belastenden Schaden kommt. Der Vertrag wird dann trotz des Schadens im Folgejahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, so, als ob Sie den Schaden nicht gemeldet hätten.

 

Eigenschaden

Damit sichern Sie Schäden ab, die Sie mit Ihrem versicherten Auto an Ihren eigenen Sachen
verursachen.

 

Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Ihre Kfz-Versicherung wechseln können Sie immer zum Ende des laufenden Kfz-Versicherungsvertrages, die meisten laufen zum Ende eines Kalenderjahres aus- also am 31. Dezember. Die Frist zum Vertragsende beträgt 1 Monat. Der Stichtag ist der 30. November. Ihre Versicherung muss Ihre Kündigung bis zu diesem Datum erhalten haben.

Die Vertragslaufzeit kann jedoch auch vom Kalenderjahr abweichen. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz zum Wunschdatum und läuft zwölf Monate.

 

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung um den passenden Tarif zu finden? Die Kundenbetreuuer der SüGa helfen Ihnen gern. Rufen Sie jetzt an und lassen sich beraten.  0800-7236186

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