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News-Detail
von Christof Tittel

Versicherungspflicht für E-Scooter?

 

Elektroroller prägen zunehmend das deutsche Städtebild und sorgen dabei für reichlich Schäden. In den meisten Städten Deutschlands sieht man mittlerweile auf jeder Straße E-Roller und das in jedermöglichen Farbe. Leider ist der Umgang mit dem Transportmittel meistens Verantwortungslos. Diesteigende Anzahl von Elektrorollern sorgt meist für Ärger. Sie werden auf den Gehwegen abgestellt underschweren damit Fußgängern das Vorbeikommen, erst recht für die Menschen mit einer Behinderung.

Hinzukommen die verursachten Schäden im Straßenverkehr, im Jahr 2020 registrierte der GDV 1.150 Schäden dieser Art, verteilt auf 180.000 Vehikel. Die durchschnittliche Schadenhöhe betrug dabei 3.850Euro. Umso wichtiger die Versicherungspflicht des Gesetzgebers.

Doch wie ist die Vorgehensweise, wenn man einen Schaden verursacht mit einem gemieteten E-Scooter?
Laut Gesetz müssen alle Halter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, auch die Verleihfirmen. Mieten Sie den elektrischen Tretroller nur zeitweise, sorgt also der Verleiher für die notwendige E-Scooter-Versicherung. Für den Verleiher Tier übernimmt das europaweit die Axa, bei Circ ist es die Signal Iduna, und Lime und Bird sind über die HUK-Coburg versichert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei Schäden, die der Fahrer des E-Scooters einem Dritten zufügt. Also in Fällen, wo andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder deren Fahrzeuge beschädigt werden. Führt ein Fahrfehler zu einer Beschädigung des E-Scooters bzw. ist der Fahrer für die Kollision verantwortlich, muss dieser die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines Leihrollers meist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn in der Regel schließt die private Haftpflichtversicherung Schäden an geliehenen motorisierten und elektrisch betriebenen Fahrzeugen aus.


Für den Verbraucher heißt es also immer auf eine vernünftige Fahrweise zu achten und sich im Schadenfall sofort an den Anbieter zu wenden.

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