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Leitungswasserschäden haben sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Aufwendungen für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung verdoppelt. Das liegt mit daran, dass unsere Häuser immer besser und neuwertiger ausgestattet werden.
Die Ursachen für frostbedingte Schäden können freiliegende oder schlecht isolierte Leitungen sein. In älteren Gebäuden kann dies häufiger auftreten. Infolge von Frost und Kälte dehnt sich das Wasser in den Rohren aus. Durch diese Ausdehnung kann es zum Platzen der Rohre kommen. Obwohl Schäden durch Frost gut vermeidbar sind, machen frostbedingte Leitungswasserschäden noch knapp 5 % des Schadenaufwandes in der Wohngebäudeversicherung aus.
Um solche Schäden vorzubeugen empfehlen wir Ihnen vor Frostbeginn alle wasserführenden Leitungen, welche im Außenbereich und in unbeheizten Räumen liegen oder welche über die kalte Jahreszeit nicht genutzt werden, zu entleeren. Freiliegende Wasserrohre oder -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial geschützt werden. Bitte achten Sie in den Wintermonaten auf ein richtiges Beheizen aller Räume. Bei längerer Abwesenheit durch den Job oder den verdienten Urlaub, sollten Sie die Heizung auf das Schneeflockensymbol stellen, damit auch in diesem Zeitraum eine ausreichende Beheizung der Rohre garantiert ist.
Eingefrorene Leitungen sollten nie mit Heizlüftern, Gasheizern, offener Flamme oder Wärmestrahler aufgetaut werden. Der plötzliche Temperaturanstieg kann zu Spannungsbrüchen führen. Diese entstehen durch die unterschiedliche Dichte und Ausdehnung der verschiedenen Stoffe und Materialien.
Hat Ihr Wohngebäudevertrag Versicherungsschutz für frostbedingte Leitungswasserschäden integriert, reguliert Ihnen Ihr Wohngebäudeversicherer den Schaden. Für Wasserschäden an beweglichen Sachen kommt die Hausratversicherung auf. Führt ein frostbedingter Wasserschaden in die darunterliegende Wohnung, leistet in der Regel die private Haftpflichtversicherung für die Kosten der Schadenbeseitigung bei Ihrem Nachbar.
Gern übernehmen wir die Prüfung Ihres Versicherungsschutzes und teilen Ihnen mit inwiefern frostbedingte Leitungswasserschäden abgedeckt sind. Sprechen Sie uns gern dazu an.