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Hundehaftpflicht:Darum brauchen Hundehalter eine Versicherung
Finanzielle Absicherung für Tierbesitzer
Die meiste Zeit sind Hunde friedlich, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Beispiel: in der Wohnung eines Freundes schmeißt ihr Hund vor Freude die Vase mit seinem wackelndem Schwanz herunter und sie zerbricht.
Alle Unfallkonstellationen haben eines gemeinsam: Von einem Hund geht eine potentielle Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Halter automatisch für die Schäden verantwortlich ist, die sein Tier verursacht. Der Halter haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen in unbegrenzter Höhe – im schlimmsten Fall bis zum Bankrott - das ist sein finanzielles Risiko. Hat er dagegen eine Hundehaftpflicht abgeschlossen, übernimmt die Versicherung dieses Risiko und kommt für entstandene Schäden bei Dritten auf.
Folgende Inhalte bietet die Hundehaftpflichtversicherung:
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
Mietsachschäden sind ebenfalls häufig über die Hundehaftpflicht versichert. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel die Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen.
Sie haben Fragen zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung? Unsere Kundenberater helfen Ihnen gern weiter. Sprechen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://www.suega-versicherungsmakler.de/kontakt.html
