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News-Detail
von Christof Tittel

Grilltipps von der Feuerwehr, um Unfälle zu vermeiden

 

Welche Versicherung zahlt bei Grillunfällen?

 

Ob im Garten, auf der Terrasse, im Park oder am See – überall findet sich im Sommer ein Plätzchen, um Wurst, Fleisch, Fisch oder Gemüse unter freiem Himmel zuzubereiten und zu essen.

Doch wussten Sie das jährlich bis zu rund 4000 Unfälle durch das Grillen entstehen und dann fragt man sich, wer übernimmt den Schaden? Lesen Sie weiter, um zu erfahren welche Versicherung wann leistet und wie das Grillen sicherer wird.

Wer beim Hantieren mit flüssigen Brennhilfen eine Stichflamme produziert und dadurch eine andere Person verletzt, haftet – im schlimmsten Fall mit seinem gesamten privaten Vermögen und Einkommen. Bei so einer Gefahr ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, diese übernimmt die Entschädigung an Dritte.

Ist das nicht der Fall oder der Geschädigte hat seine Verletzung selbst verursacht, muss er selbst mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen zurechtkommen. Hier helfen unter Umständen eine Unfall-, eine Berufsunfähigkeits- oder eine Privathaftpflichtversicherung mit der Ausfalldeckung. Gern prüfen, wir dies für Sie ob die Ausfalldeckung in Ihren Verträgen mitversichert sind.

Die Hausratversicherung dagegen übernimmt Brandschäden, die an Möbeln oder Kleidung entstanden sind. Sie entschädigt zum Neuwert, auch dann, wenn man den Schaden selbst verursacht hat. Im Rahmen der enthaltenen Außenversicherung kann der Schaden sogar übernommen werden, wenn dieser nicht auf dem eigenen Grundstück passiert ist.

Grilltipps von der Feuerwehr, um Unfälle zu vermeiden:

 

  • Auf einen sicheren Stand des Grills achten, keine Behelfskonstruktionen bauen,
  • Beim Grillen am Lagerfeuer einen nicht brennbaren Streifen (Bsp.: Erde, Sand, Steine) rund um den Grillplatz anlegen,
  • Den Grill immer beaufsichtigen, insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind,
  • Niemals Brandbeschleuniger oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Glut gießen,
  • Bei Verbrennungen: Kleinere Brandwunden maximal zehn Minuten mit Wasser kühlen,(kein Eis und kein eiskaltes Wasser); bei größeren Verletzungen Notruf 112 wählen,
  • Nie in geschlossenen Räumen grillen, dort besteht wegen der Gasbildung Lebensgefahr,
  • In der Natur nur in dafür vorgesehenen Plätzen grillen, und Verbote zum Beispiel wegen Waldbrandgefahr unbedingt beachten,
  • Die Asche vor dem Entsorgen komplett abkühlen lassen und niemals in Kartons oder Plastikbehälter füllen,
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