Servicezeiten

So erreichen Sie uns telefonisch:

Mo - Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr            08:00 - 16:30 Uhr

Wir sind für Sie da

SüGa-Gruppe Versicherungsmakler AG
Hauptverwaltung Chemnitz
Erfenschlager Str. 19 
09125 Chemnitz 

Hotline (gebührenfrei)
0800 - 723 61 86

Über uns

Versicherungspartner seit 25 Jahren.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

mehr erfahren >>

News-Detail
von Christof Tittel

Stürmische Sache

 

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden

 

Der Klimawandel soll auch in Deutschland Stürme noch zerstörerischer machen. Jüngst hat das Sturmtief „Mortimer“ den Bahnverkehr im Norden zeitweise lahmgelegt. Auch im privaten Bereich sind zunehmend mehr Sturmschäden an Gebäuden und Fahrzeugen zu verzeichnen. Um solche Risiken abzusichern, gibt es jedoch nicht die eine Versicherungslösung. Die einzelnen Schadensfälle werden von verschiedenen Versicherungen gedeckelt. 

Wohngebäudeversicherung: Sofern das Risiko Sturm in der Versicherungspolice eingeschlossen ist und mindestens die Windstärke 8 vorlag sind mit der Wohngebäudeversicherung die Schäden an Gebäuden versichert, zum Beispiel Dachschäden, wenn Ziegel abgedeckt wurden oder wenn Schäden durch umgestürzte Bäume am Haus entstanden sind. 

Bauleistungsversicherung: Wenn ein Rohbau, Bauteile, Baustoffe oder die Baustelle von Sturmschäden betroffen sind, dann tritt diese Versicherung in die Schadensregulierung ein.

Hausratversicherung: Schäden an der Einrichtung Ihres Hauses oder der Wohnung werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Sollte zum Bespiel der Sturm das Dach des Hauses abgedeckt haben und Regen hat die Möbel zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf. Davon ausgeschlossen sind Schäden, die lediglich durch geöffnete Fenster und Türen entstanden sind. Gartenmöbel, Blumenkästen sowie Skulpturen oder ähnlichem sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Kaskoversicherung: Mit Abzug des Selbstbehaltes werden sowohl bei der Teil- als auch bei der Vollkasko Schäden an Fahrzeugen durch vom Sturm aufgewirbelte Gegenstände reguliert. Jedoch gilt dies bei der Teilkaskoversicherung erst ab Windstärke 8, wohingegen Vollkaskoversicherte auch bei niedrigeren Windstärken abgesichert sind.

Unter Telefon 0371/3828070 oder info@suega-versicherungsmakler.de prüfen wir gern, ob in Ihrer Versicherung das Risiko Sturm eingeschlossen ist.

Reise
Maxi Teumer
Kundenberaterin

Frau Teumer schloss im Jahre 2017 ihr Studium zur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen ab und ist seit November 2018 im Bereich der Kundenbetreuer tätig. Gern steht Frau Teumer Ihnen bei Fragen zum Thema Absicherung bei Sturmschäden zur Verfügung.

Telefon: 0371/38280-744

E-Mail: maxi.teumer@suega-gruppe.de

 

 

Zurück

© 2024 - SüGa-Gruppe Versicherungsmakler AG | Made with by Fossa