Hotline (gebührenfrei)
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VON UNSEREM VERTRAGSSERVICE PROFITIEREN.
Bis zu 100 € Begrüßungsgeld sichern!
Sie wollen bei allen Fragen zu Ihren verschiedenen Versicherungsverträgen immer einen Ansprechpartner? Dann profitieren Sie jetzt völlig kostenfrei von unserem Vertragsservice und lassen Ihre bestehenden Versicherungen, gleich bei welchem Versicherungsunternehmen diese bestehen, durch uns betreuen. Ob im Schadenfall, bei der Optimierung Ihrer Verträge oder bei der Absicherung neuer Risiken, unsere Kundenbetreuer sind jederzeit für Sie da. Testen Sie uns, schenken uns Ihr Vertrauen und sichern sich als neuer Kunde der SüGa-Gruppe bis zu 100 € Begrüßungsgeld.
Und so einfach geht’s:
- 1. letzte Beitragsrechnung hochladen oder die Verträge im Formular erfassen
- 2. unser Kundenbetreuer nimmt Kontakt mit Ihnen auf
- 3. Unterzeichnen des Maklervertrages (auch digital möglich)

ALS NEUKUNDE BONUS SICHERN.
Bedingungen Großes & Kleines Begrüßungsgeld
im Vergleich
100 € sichern!
Großes Begrüßungsgeld
Die SüGa-Gruppe Versicherungsmakler AG zahlt für den Abschluss eines neuen bzw. erstmaligen Versicherungsmakler-Vertrages an den Vertragspartner (Kunden) ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 100 €, sofern bis spätestens zum Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres mindestens 7 bestehende Versicherungsverträge in die Betreuung durch die SüGa übergehen oder ersatzweise neue Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Das Begrüßungsgeld wird mit Abschluss des Versicherungsmakler-Vertrages fällig und unterliegt ganz oder teilweise einem Rückforderungsanspruch der SüGa, wenn die vorgenannten Voraussetzungen für das Begrüßungsgeld nicht fristgerecht erfüllt werden.
50 € sichern!
Kleines Begrüßungsgeld
Die SüGa-Gruppe Versicherungsmakler AG zahlt für den Abschluss eines neuen bzw. erstmaligen Versicherungsmakler-Vertrages an den Vertragspartner (Kunden) ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 50 €, sofern bis spätestens zum Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres mindestens 4 bestehende Versicherungsverträge in die Betreuung durch die SüGa übergehen oder ersatzweise neue Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Das Begrüßungsgeld wird mit Abschluss des Versicherungsmakler-Vertrages fällig und unterliegt ganz oder teilweise einem Rückforderungsanspruch der SüGa, wenn die vorgenannten Voraussetzungen für das Begrüßungsgeld nicht fristgerecht erfüllt werden.